1. Zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 40.00, ausmachend total CHF 1'600.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 6. Juni 2018. Die Polizeihaft von einem Tag wird im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt.