von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte i.S.v. Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1 aStGB, angeblich begangen am BN.________(Datum) in AO.________ (Ortschaft), unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3’373.10, an den Kanton Bern; unter Ausrichtung einer Entschädigung an U.________ von CHF 1'280.25 (3/4 der beantragten Entschädigung) für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte (private Verteidigung bis zur Einsetzung einer amtlichen Verteidigung); unter Auferlegung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten, betreffend U.________ insgesamt bestimmt auf CHF 1'200.00, an den Kanton Bern.