Das von S.________ erstellte DNA-Profil (PCN .________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (20 Jahre ab Datum des rechtskräftigen Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. b DNA-Profil-Gesetz und Art. 261 Abs. 1 Bst. a StPO). 157 K. U.________ I. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 17. Juni 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. U.________ schuldig erklärt wurde: