1. Zu einer unbedingten Geldstrafe von 43 Tagessätzen zu CHF 60.00, ausmachend total CHF 2'580.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. April 2018. Die Polizeihaft von einem Tag wird im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet. 155 2. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/4 der gesamten Verfahrenskosten), insgesamt bestimmt auf CHF 1’124.40.