Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 17. Juni 2021 insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: S.________ schuldig erklärt wurde: des Hausfriedensbruchs, begangen bzw. festgestellt am BN.________(Datum) in AO.________ (Ortschaft) zum Nachteil des AP.________ II. S.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte i.S.v. Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1 aStGB, angeblich begangen am BN.________(Datum) in AO.________ (Ortschaft), unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3’373.10, an den Kanton Bern;