Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher R.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'886.80. V. Weiter wird verfügt: Das von Q.________ erstellte DNA-Profil (PCN .________) sowie die erhobenen biometrischen erkennungsdienstlichen Daten sind nach Ablauf der gesetzlichen Frist (10 Jahre ab Datum des rechtskräftigen Urteils) zu löschen (Art. 354 Abs. 4 Bst. a StGB i.V.m. Art. 16 Abs. 2 Bst. a DNA-Profil-Gesetz und Art. 261 Abs. 1 Bst. a StPO). 154 J. S.________ I.