Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt P.________ für die amtliche Verteidigung von O.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 21'773.05. O.________ hat dem Kanton Bern ¼ der ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 5'443.25, zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von O.________, Rechtsanwalt P.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: