Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. N.________ für die amtliche Verteidigung von M.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 15'094.15. Es wird festgestellt, dass Rechtsanwalt Dr. N.________ bereits ein Kostenvorschuss von CHF 2‘825.65 (inkl. MWST) ausgerichtet worden ist (Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 20. Juni 2019). Nach Abzug des geleisteten Vorschusses ist Rechtsanwalt Dr. N.________ damit noch ein Betrag von CHF 12'268.50 auszurichten.