1. Zu einer Geldstrafe von 42 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend total CHF 2'100.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 24. September 2018. Die Polizeihaft von einem Tag wird im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/4 der gesamten Verfahrenskosten), insgesamt bestimmt auf CHF 1’124.40.