Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. F.________ für die amtliche Verteidigung von E.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 15'036.95. E.________ hat dem Kanton Bern ¼ der ausgerichteten amtlichen Entschädigung, ausmachend CHF 3'759.25, zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von E.________, Rechtsanwalt Dr. F.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: