Die Polizeihaft von einem Tag wird im Umfang von einem Tagessatz auf die Geldstrafe angerechnet. 127 Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf zwei Jahre festgesetzt. 2. Zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten (1/4 der gesamten Verfahrenskosten), insgesamt bestimmt auf CHF 1’124.40.