IX. Verfügungen Hinsichtlich der Verfügungen wird auf das Dispositiv verwiesen. 126 X. Dispositiv Die 1. Strafkammer erkennt: A. A.________ I. A.________ wird freigesprochen: von der Anschuldigung der Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte i.S.v. Art. 285 Ziff. 2 Abs. 1 aStGB, angeblich begangen am BN.________(Datum) in AO.________ (Ortschaft), unter Auferlegung der anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten, insgesamt bestimmt auf CHF 3’373.10, an den Kanton Bern;