eine Entschädigung von CHF 2'757.95 (3/4 der beantragten Entschädigung; Bst. L. Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) und der Beschuldigten AC.________ eine Entschädigung von CHF 3'481.35 (3/4 der beantragten Entschädigung; Bst. O. Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs) für die angemessene Ausübung ihrer Verfahrensrechte (private Verteidigung bis zur Einsetzung einer amtlichen Verteidigung) zu. Diese von der Vorinstanz festgesetzten Entschädigungen sind angesichts des Verfahrensausganges zu bestätigen. 36.2 Entschädigung von wirtschaftlichen Einbussen