Die Kammer kürzt den geltend gemachten Aufwand für die Vorbereitung auf die Berufungsverhandlung, die Teilnahme an der Verhandlung und die Nachbesprechung inkl. Studium begründetes Urteil, wodurch für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von insgesamt 50 Stunden resultiert. Davon fallen drei Stunden auf das Jahr 2024 (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen (Kopien, Porto, Telekom) geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Reisezeit wird Fürsprecher Dr. AD.________ mit Reisezuschlägen, insgesamt mit CHF 250.00 (4 x CHF 50.00 [Jahr 2023] + 1 x CHF 50.00 [Jahr 2024]) entschädigt (Art. 10 PKV). Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher Dr. AD.