Entschädigung für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten AA.________ Für das oberinstanzliche Verfahren machte Rechtsanwalt AB.________ einen Gesamtaufwand von 33.75 Stunden geltend (pag. 4447 ff.). Die Kammer kürzt den geltend gemachten Aufwand für die Berufungsverhandlung um 1.5 Stunden. Damit resultiert für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von insgesamt 32.25 Stunden, wovon drei Stunden auf das Jahr 2024 fallen (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Reisezeit wird Rechtsanwalt AB.________ wie beantragt mit Reisezuschlägen entschädigt (Art. 10 PKV). Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt AB.