geltend gemachten Aufwand für die Vorbereitung auf die Berufungsverhandlung und die Teilnahme an der Verhandlung, wodurch für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von insgesamt 50 Stunden resultiert. Davon fallen drei Stunden auf das Jahr 2024 (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Reisezeit wird Rechtsanwalt X.________ mit Reisezuschlägen, insgesamt mit CHF 250.00 (4 x CHF 50.00 [Jahr 2023] + 1 x CHF 50.00 [Jahr 2024]) entschädigt (Art. 10 PKV). Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt X.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten W.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 11'320.45. Der Beschuldigte W.___