Die Kammer addiert vier Stunden für die Berufungsverhandlung und die Urteilseröffnung/Nachbesprechung. Damit resultiert für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von 52.5 Stunden, wovon drei Stunden auf das Jahr 2024 fallen (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher V.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 11'624.30. Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten W.________ Für das oberinstanzliche Verfahren machte Rechtsanwalt X.________ einen Gesamtaufwand von 59.05 Stunden geltend (pag. 4485 ff.). Die Kammer kürzt den