Davon fallen drei Stunden auf das Jahr 2024 (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher T.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten S.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 6'675.90. Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten U.________ Für das oberinstanzliche Verfahren machte Fürsprecher V.________ einen Gesamtaufwand von 48.5 Stunden geltend (pag. 4443). Die Kammer addiert vier Stunden für die Berufungsverhandlung und die Urteilseröffnung/Nachbesprechung.