Die Reisezeit wird Fürsprecher R.________ mit Reisezuschlägen, insgesamt mit CHF 200.00 (3 x CHF 50.00 [Jahr 2023] + 1 x CHF 50.00 [Jahr 2024]) entschädigt (Art. 10 PKV). Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher R.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 7'886.80. Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten S.________ Für das oberinstanzliche Verfahren machte Fürsprecher T.________ einen Gesamtaufwand von 30.08 Stunden geltend (pag. 4455 f.). Der angegebene Aufwand erscheint insgesamt als angemessen. Davon fallen drei Stunden auf das Jahr 2024 (Mehrwertsteuersatz 8.1 %).