Die Reisezeit wird Rechtsanwalt P.________ wie beantragt mit Reisezuschlägen entschädigt (Art. 10 PKV). Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt P.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 9'883.25. Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten Q.________