im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 10'648.75. Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten O.________ Für das oberinstanzliche Verfahren machte Rechtsanwalt P.________ einen Gesamtaufwand von 34.75 Stunden geltend (pag. 4459 ff.; CHF 6'949.85 dividiert mit CHF 200.00). Die Kammer addiert zwei Stunden für die Berufungsverhandlung und die Urteilseröffnung/Nachbesprechung. Damit resultiert für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von 36.75 Stunden, wovon drei Stunden auf das Jahr 2024 fallen (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Reisezeit wird Rechtsanwalt P.___