9'023.30 dividiert mit CHF 200.00). Die Kammer kürzt den geltend gemachten Aufwand für die Berufungsverhandlung um 3.75 Stunden. Damit resultiert für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von 41.37 Stunden, wovon drei Stunden auf das Jahr 2024 fallen (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Reisezeit wird Rechtsanwalt Dr. N.________ wie beantragt mit Reisezuschlägen entschädigt (Art. 10 PKV). Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. N.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten M.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 10'648.75. Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten O.___