In ihrer Honorarnote noch nicht berücksichtigt sind die Verhandlungstage vom 13. und 14. Dezember 2023 und die Urteilseröffnung vom 10. Januar 2024. Die Kammer addiert dafür 10 Stunden zum geltend gemachten Aufwand. Damit resultiert für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von 37.75 Stunden, wovon drei Stunden auf das Jahr 2024 fallen (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Reisezeit wird Advokatin L.________ wie beantragt mit Reisezuschlägen entschädigt (Art. 10 PKV). Der Kanton Bern entschädigt Advokatin L.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten K.___