das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von 37.17 Stunden, wovon drei Stunden auf das Jahr 2024 fallen (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen im Umfang von CHF 157.80 (CHF 1'537.80 abzüglich CHF 1'380.00 [Fahrkosten; sogleich hiernach]) geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Fahrkosten werden auf insgesamt CHF 364.00 gekürzt und die Reisezeit wird Rechtsanwältin J.________ mit Reisezuschlägen, insgesamt mit CHF 900.00 (3 x CHF 225.00