Für das oberinstanzliche Verfahren machte Advokat Dr. H.________ einen Gesamtaufwand von 59.75 Stunden (davon 13.5 Stunden Wegzeit) geltend (pag. 4466 ff.). Die Kammer kürzt den geltend gemachten Aufwand für die Berufungsverhandlung um eine Stunde (minus zwei Stunden beim Verhandlungstag vom 13. Dezember 2023; plus eine Stunde beim Verhandlungstag vom 14. Dezember 2023). Damit resultiert für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand (ohne Reisezeit) von 45.25 Stunden, wovon drei Stunden auf das Jahr 2024 fallen (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen von CHF 515.60 (CHF 4.00 + CHF 65.60 + CHF 95.00 + CHF 312.00 [«Fahrauslagen»]) geben zu keinen Bemerkungen Anlass.