Die Kammer addiert dafür sechs Stunden zum geltend gemachten Aufwand. Damit resultiert für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von 39.67 Stunden, wovon drei Stunden auf das Jahr 2024 fallen (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Reisezeit wird Rechtsanwalt Dr. F.________ wie beantragt mit Reisezuschlägen entschädigt (Art. 10 PKV). Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt Dr. F.________ für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten E.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 10'271.40. Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten G.________ Für das oberinstanzliche Verfahren machte Advokat Dr. H.___