120 D.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten C.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 9'373.70. Entschädigung für die amtliche Verteidigung der Beschuldigten E.________ Für das oberinstanzliche Verfahren machte Rechtsanwalt Dr. F.________ einen Gesamtaufwand von 33.67 Stunden geltend (pag. 4452 ff.). In seiner Honorarnote noch nicht berücksichtigt sind der Verhandlungstag vom 14. Dezember 2023 und die Urteilseröffnung vom 10. Januar 2024. Die Kammer addiert dafür sechs Stunden zum geltend gemachten Aufwand.