Die Kammer kürzt den geltend gemachten Aufwand für die Berufungsverhandlung und Urteilseröffnung um vier Stunden. Damit resultiert für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von 42.25 Stunden, wovon drei Stunden auf das Jahr 2024 fallen (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Die Reisezeit wird Rechtsanwältin D.________ wie beantragt mit Reisezuschlägen entschädigt (Art. 10 PKV). Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin