Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten A.________ Für das oberinstanzliche Verfahren machte Rechtsanwalt B.________ einen Gesamtaufwand von 35.58 Stunden geltend (pag. 4450 f.). Die Kammer kürzt den geltend gemachten Aufwand für die Berufungsverhandlung und Urteilseröffnung um vier Stunden. Damit resultiert für das Berufungsverfahren ein Zeitaufwand von 31.58 Stunden, wovon drei Stunden auf das Jahr 2024 fallen (Mehrwertsteuersatz 8.1 %). Die geltend gemachten Auslagen von CHF 135.40 und Reisespesen von CHF 455.00 (4 x CHF 91.00 [Jahr 2023] + 1x CHF 91.00 [Jahr 2024]) geben zu keinen Bemerkungen Anlass.