Das erstinstanzliche Urteil wird durch die Kammer bestätigt. Damit ändert sich nichts an der Auferlegung sowie an der Rück- und Nachzahlungspflicht der Entschädigung für die amtlichen Verteidigungen der Beschuldigten im erstinstanzlichen Verfahren. 35.3 Oberinstanzliches Verfahren Vorbemerkung Die amtlichen Entschädigungen werden gestützt auf die eingereichten Kostennoten bestimmt. Die geltend gemachten Zeitaufwände werden wo nötig an die tatsächliche Dauer der Verhandlungstage und die individuellen An- und Abwesenheiten angepasst. Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten A.__