Mit Blick auf die Schwierigkeit sowie den Umfang des vorliegenden Falles erachtet die Kammer allerdings die Gerichtsgebühren der Vorinstanz von CHF 8'300.00 pro beschuldigte Person als übersetzt. Eine Gerichtsgebühr von insgesamt CHF 48'000.00 erscheint im Vergleich mit anderen gleichgelagerten Fällen als angemessen. Die Kosten für das erstinstanzliche Verfahren werden folglich bestimmt auf insgesamt CHF 71'960.00 (CHF 22'800.00 [Untersuchung] + CHF 48'000.00 [Gerichtsgebühr] + CHF 1'160.00 [allgemeine Auslagen]) und belaufen sich damit pro beschuldigte Person auf CHF 4'497.50 (CHF 71'960.00 dividiert mit 16