_ zusätzlich die Auslagen für eine Zeugeneinvernahme von CHF 20.00 auferlegt (vgl. erstinstanzliches Urteilsdispositiv). Die Kosten der Untersuchung und die allgemeinen Auslagen der Vorinstanz von insgesamt CHF1’160.00 (16 x CHF 72.50) zzgl. CHF 20.00 für die Zeugenbefragung sind nicht zu beanstanden und geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Mit Blick auf die Schwierigkeit sowie den Umfang des vorliegenden Falles erachtet die Kammer allerdings die Gerichtsgebühren der Vorinstanz von CHF 8'300.00 pro beschuldigte Person als übersetzt.