Diesen Ausführungen von Fürsprecher R.________ schlossen sich einige Verteidiger/innen im Rahmen der oberinstanzlichen Verhandlung ausdrücklich an (pag. 4325, 4334). 34.1.3 Einschätzung der Kammer Die Vorinstanz hat die Kosten der Untersuchung von CHF 22'800.00 (vgl. Kostenverzeichnis auf pag. 1590/2) auf die 16 Beschuldigten im Umfang von je CHF 1'425.00 verteilt. Zudem hat sie die vollen Gerichtsgebühren pro beschuldigte Person auf je CHF 8'300.00 festgelegt (vgl. erstinstanzliches Urteilsdispositiv), ohne diese Gerichtsgebühr in ihren Urteilserwägungen zu begründen (vgl. S. 149 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.