22 Abs. 1 Bst. a i.V.m. Art. 6 Abs. 1 und Abs. 2 des Verfahrenskostendekrets [VKD; BSG 161.12]). 34.1.2 Vorbringen von Fürsprecher R.________ und weiteren Verteidiger/innen Fürsprecher R.________ führte im Rahmen der Berufungsverhandlung aus, die Vorinstanz habe ¾ der Verfahrenskosten dem Kanton Bern und ¼ den Beschuldigten auferlegt und erläutert, dass jede beschuldigte Person von diesem ¼ je einen