a StPO). Der Tarifrahmen für Verfahren vor den Regionalgerichten beträgt bei Fällen in Einerbesetzung 250 bis 5'000 Taxpunkte, wobei in besonders umfangreichen und zeitraubenden Geschäften, bei querulatorischer Prozessführung sowie in Geschäften mit sehr hohem Streitwert eine Gebühr bis zum doppelten Betrag des Höchstansatzes erhoben werden kann. Zudem dürfen die Höchstansätze auch in Verfahren mit mehreren Beteiligten überschritten werden. Die Gebühr darf aber für die einzelne Person das Doppelte der ordentlichen Höchstgebühr nicht überschreiten (Art. 22 Abs. 1 Bst.