Das Widerrufsverfahren ist folglich einzustellen. Die erstinstanzlichen Kosten des Widerrufsverfahrens von CHF 300.00 trägt die Beschuldigte, die Kosten des oberinstanzlichen Widerrufsverfahrens, bestimmt auf CHF 150.00, trägt der Kanton Bern. Eine Entschädigung wird keine gesprochen.