33. Widerrufsverfahren gegen die Beschuldigte K.________ Die Beschuldigte K.________ wurde am 8. September 2016 von der Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen bei einer Probezeit von zwei Jahren ab 15. September 2016 verurteilt. (pag. 3989 f.). Die Beschuldigte K.________ beging die vorliegend abgehandelte Straftat am BN.________(Datum) und folglich während dieser Probezeit. Die Vorinstanz hat aufgrund des langen Zeitablaufs auf den Widerruf verzichtet und die Beschuldigte verwarnt (S. 148 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung, pag.