32. Widerrufsverfahren gegen den Beschuldigten W.________ Der Beschuldigte W.________ wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland vom 22. Dezember 2014 zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen bei einer Probezeit von drei Jahren ab 10. Februar 2015 verurteilt. Diese Probezeit wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 22. Oktober 2018 um ein Jahr und sechs Monate vom 29. November 2018 bis 29. Mai 2020 verlängert (pag. 4015). Der Beschuldigte W.________ beging die vorliegend behandelte Straftat am BN.________(Datum) und folglich während dieser Probezeit.