29.2.15 AC.________ Höhe des Tagessatzes Der Beschuldigten steht monatlich ein Nettoeinkommen von rund 2'000.00 Euro zur Verfügung (pag. 3899 ff. und pag. 4256 Z. 36), wobei zu berücksichtigen ist, dass sich das Nettoeinkommen in CJ.________ (Land) (mit verschiedenen direkten Abzügen) anders zusammensetzt als in der Schweiz. Entsprechend erachtet die Kammer eine Tagessatzhöhe von CHF 50.00 als angemessen. Konkretes Strafmass, Strafvollzug und Anrechnung der Polizeihaft Die Beschuldigte wird folglich zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 1'500.00 verurteilt.