Höhe des Tagessatzes Dem Beschuldigten steht monatlich ein Nettoeinkommen von rund CHF 1'655.00 zur Verfügung (pag. 3971). Entsprechend erachtet die Kammer eine Tagessatzhöhe von CHF 40.00 als angemessen (Einkommen von monatlich CHF 1'655.00, abzüglich Pauschalabzug von 25 %, dividiert durch 30).