Es ist von der hier auszufällenden Strafe von 50 Tagessätzen auszugehen. Diese Strafe ist um die bereits im Strafbefehl vom 6. Juni 2018 ausgesprochene Grundstrafe von 30 Tagessätzen zu erhöhen. Die Kammer asperiert 20 Tagessätze. Davon ist die rechtskräftige Grundstrafe von 30 Tagessätzen abzuziehen, was eine Zusatzstrafe von 40 Tagessätzen ergibt. Höhe des Tagessatzes Dem Beschuldigten steht monatlich ein Nettoeinkommen von rund CHF 1'655.00 zur Verfügung (pag.