111 riert 43 Tagessätze. Davon ist die rechtskräftige Grundstrafe von 110 Tagessätzen abzuziehen, was eine Zusatzstrafe von 43 Tagessätzen ergibt. Höhe des Tagessatzes Aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten (pag. 4061 ff.; steuerbares Jahreseinkommen von 25'000.00) erachtet die Kammer eine Tagessatzhöhe von CHF 60.00 als angemessen. Konkretes Strafmass, Strafvollzug und Anrechnung der Polizeihaft