__ Zusatzstrafe Der Beschuldigte hat die vorliegend zu beurteilende Tat vom BN.________(Datum) begangen, bevor er mit mehreren weiteren Urteilen verurteilt wurde (pag. 4002 ff.). Wenn mehrere frühere Verurteilungen (Ersturteile) zu beachten sind, ist gemäss Rechtsprechung jede ältere Tat mit derjenigen Verurteilung in Zusammenhang zu bringen, die der Tatverübung nachfolgt. Das ermöglicht, Straftatengruppen zu bilden (BGE 116 IV 14 E. 2c; Urteile des Bundesgerichts 6B_390/2012 vom 18. Februar 2013 E. 2.1.1; 6B_414/2009 vom 21. Juli 2009 E. 3.4.4 mit Hinweisen).