Höhe des Tagessatzes Der Beschuldigten steht monatlich ein Nettoeinkommen von rund CHF 2'345.00 zur Verfügung (pag. 4067). Entsprechend erachtet die Kammer eine Tagessatzhöhe von CHF 50.00 als angemessen (Einkommen von monatlich CHF 2'345.00, abzüglich Pauschalabzug von 25 %, dividiert durch 30). Konkretes Strafmass, Strafvollzug und Anrechnung der Polizeihaft Die Beschuldigte wird folglich zu einer Geldstrafe von 42 Tagessätzen zu CHF 50.00, ausmachend CHF 2'100.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 24. September 2018, verurteilt.