Es ist von der hier auszufällenden Strafe von 45 Tagessätzen auszugehen. Diese Strafe ist um die bereits im Strafbefehl vom 24. September 2018 ausgesprochene Grundstrafe von 8 Tagessätzen zu erhöhen. Die Kammer asperiert 5 Tagessätze. Davon ist die rechtskräftige Grundstrafe von 8 Tagessätzen abzuziehen, was eine Zusatzstrafe von 42 Tagessätzen ergibt. Höhe des Tagessatzes Der Beschuldigten steht monatlich ein Nettoeinkommen von rund CHF 2'345.00 zur Verfügung (pag.