Die Kammer asperiert 27 Tagessätze. Davon ist die rechtskräftige Grundstrafe von 40 Tagessätzen abzuziehen, was eine Zusatzstrafe von 27 Tagessätzen ergibt. Höhe des Tagessatzes Aufgrund der finanziellen Verhältnisse des Beschuldigten (pag. 3912 ff.) ist der Tagessatz auf das Minimum von CHF 30.00 festzusetzen. Konkretes Strafmass, Strafvollzug und Anrechnung der Polizeihaft Der Beschuldigte wird folglich zu einer Geldstrafe von 27 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 810.00, als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 10. Mai 2019, verurteilt.