_ weist eine Vorstrafe auf. So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 27. September 2013 wegen Landfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt (pag. 4022 f.). Aus der Einvernahme des Beschuldigten ergeben sich betreffend die persönlichen Verhältnisse keine Umstände, die sich straferhöhend oder -mindernd auswirken würden (pag. 4232 ff.). Während die persönlichen Verhältnisse somit grundsätzlich neutral zu werten sind, wirkt sich die Vorstrafe im Umfang von 5 Tagessätzen leicht straferhöhend aus. 27.16.2 Verhalten nach der Tat und im Strafverfahren