_ hat eine Vorstrafe. So wurde sie mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 14. Dezember 2015 wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Beschimpfung und einfachen, geringfügigen Diebstahls zu einer bedingten Geldstrafe von 16 Tagessätzen und einer Busse verurteilt (pag.4019 f.). Aus der Einvernahme der Beschuldigten ergeben sich betreffend die persönlichen Verhältnisse keine Umstände, die sich straferhöhend oder -mindernd auswirken würden (pag.