Gleichzeitig kann aber auch kein Geständnisrabatt gewährt werden. Aufrichtige Reue oder Einsicht konnten dementsprechend keine festgestellt werden. Der Beschuldigte hat während hängigen Verfahrens erneut delinquiert und wurde mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland vom 29. Juni 2017 wegen einfachen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen verurteilt (pag. 4018). Diese erneute Straffälligkeit während hängigen Verfahrens wirkt sich im Umfang von 2 Tagessätzen straferhöhend aus. 27.13.3 Strafempfindlichkeit Eine erhöhte Strafempfindlichkeit des Beschuldigten ist nicht ersichtlich;