_ hat eine Vorstrafe. So wurde er mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 26. Mai 2016 wegen einem Vergehen gegen das Waffengesetz und einer Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes zu einer bedingten Geldstrafe von 10 Tagessätzen und einer Busse verurteilt (pag. 4017 f.). Aus der Einvernahme des Beschuldigten ergeben sich betreffend die persönlichen Verhältnisse keine Umstände, die sich straferhöhend oder -mindernd auswirken würden (pag. 4259). Während die persönlichen Verhältnisse somit grundsätz-